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Tarifvergütung und Extra-Leistungen

Tarifvergütung und Extra-Leistungen

Eine faire Bezahlung guter Arbeit ist für den AWO-Bezirksverband Braunschweig von besonderer Bedeutung. Der für alle Arbeitnehmer*innen geltende Tarifvertrag der AWO ist dabei ein essenzieller Grundbaustein. Wir wollen nicht nur von Wertschätzung sprechen – sondern bringen Sie unter anderem mit einer fairen Vergütung und Extra-Leistungen zum Ausdruck.

Alle aktuellen Fassungen unserer Tarifverträge finden Sie beim Arbeitgeberverband AWO Deutschland unter https://www.agv-awo.de/downloads.

Extra Leistungen

Über den Tarifvertrag hinaus bietet der AWO-Bezirksverband allen seinen Arbeitnehmer*innen weitere attraktive Angebote:

Betriebliche Altersvorsorge
Arbeitnehmer*innen beim AWO-Bezirksverband Braunschweig können in Form einer Entgeltumwandlung eine Altersvorsorge abschließen und profitieren so von steuerlichen Vorteilen.

Vermögenswirksame Leistungen 
Die AWO bietet, abhängig vom Anstellungsverhältnis, einen monatlichen Betrag, auf dessen Grundlage Ansprüche auf Entgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs geboten werden.

Sabbatjahr
Das Sabbatjahr bietet Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit, über einen Zeitraum von einem Jahr aus dem Arbeitsalltag auszutreten, um so mehr Zeit für die Familie oder persönliche Anliegen zur Verfügung zu haben.

Beihilfefonds
Gestaffelt nach Einkommen und Familienstand erhalten Mitarbeiter der AWO, die einen monatlichen Beitrag von 2 Euro zahlen die Möglichkeit, Rechnungen für Zahnbehandlungen, Brillen, Hörgeräte, Erstausstattung bei Geburt und viele weitere Kosten erstattet zu bekommen. 

Prämie für Empfehlung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Über die App Talentry, beziehungsweise den Link www.jobandfriends.awo-bs.de haben unsere Mitarbeitenden die Möglichkeit, neue Kolleginnen und Kollegen zu werben und dafür 1.000 Euro Prämie pro geworbener Person zu erhalten. Der Prozess läuft ab der Bewerbung automatisch, für eine Prämienberechtigung ist die Nutzung des Programms bei der Empfehlung jedoch Pflicht.