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Tätigkeitsbegleitende Ausbildung + Studium zur pädagogischen Fachkraft (§30, NKiTaG)

Perfekt geeignet für Quereinsteiger*innen bzw. eine Erstausbildung / Studium im pädagogischen Bereich in Teilzeit!

Ziel der tätigkeitsbegleitenden Ausbildung oder in einem tätigkeitsbegleitenden Studium in Teilzeit ist die Erlangung einer der folgenden Abschlüsse (abschließende Aufzählung):

  • staatlich anerkannte*r Erzieher*in,
  • staatlich anerkannte*r Kindheitspädagoge*in
  • staatlich anerkannte*r Heilpädagoge*in
  • staatlich anerkannte*r Heilerziehungspfleger*in
  • sozialpädagogische*r Assistent*in

Voraussetzungen:

  • Es darf keine pädagogische oder gleichwertige Vorqualifikation (z. B. staatlich anerkannte*r Erzieher*in, sozialpädagogische*r Assistent*in oder Kinderpfleger*in) vorliegen.

Einsatzbereich:

Die sich in Ausbildung bzw. im Studium befindliche Kraft wird in einer Kindergartengruppe oder in einer altersstufenübergreifenden Gruppe, in der mindestens die Hälfte der Kinder von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung betreut werden, eingesetzt. Der Krippenbereich (1-3 Jahre) ist hier von ausgeschlossen.

Arbeitszeit:

  • Die Arbeitszeit beträgt bis zu 18 Std./ Woche.
  • Eine individuelle Aufstockung ist ggf. im Einzelfall über unterschiedliche Fördertöpfe möglich (z. B. Richtlinie Qualität in Kitas)

Ausbildungs- und Studienbeginn:

  • Ausbildungsbeginn ist immer der 01.01. bzw. 01.08. eines Jahres. Der Studienbeginn ist an 4 Terminen im Jahr möglich: Dies richtet sich nach der Schul-/ Studienform und dem Standort.

Ansprechpartnerin

Katja Haake

Fachberatung für Kindertagesstätten

Telefon: 05 31 / 60 18 99 29
E-Mail: katja.haake@awo-bs.de